Prüfe, wer sich ewig bindet

Bevor man den Schritt in die Ehe wagt, sollte man sich Gedanken machen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist. Ihr Notar kann Sie dazu individuell beraten.

Im partnerschaftlichen Alltag wird sich nach der Eheschließung nicht viel verändern, aber die rechtliche Beziehung wird völlig neu geordnet.

Beistands-, Treue- und Unterhaltspflichten sowie erbrechtliche Ansprüche im Falle eines Ablebens eines Eheteils sind vom Gesetzgeber detailliert geregelt. Regelungen für die Lebensgemeinschaft sind aber kaum vorhanden, deshalb sollte man sich über das Aufsetzen eines Ehevertrags informieren.

Eheleute geben sich mit einem Ehevertrag bestimmte Regeln für die Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen Scheidung. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.

Der Güterstand, der Versorgungsausgleich und der nacheheliche Unterhalt sind die drei großen Regelungsbereiche, die in einem Ehevertrag erfasst werden können. Auch andere Dinge können vereinbart werden, zum Beispiel ob oder wann Kinder gewünscht sind, wie das Zusammenleben ausgestaltet werden soll usw. Solche Regelungen sind jedoch nicht einklagbar.

Tipp: Sollten Sie sich für einen Ehevertrag entscheiden, achten Sie darauf, schwammige Formulierungen zu vermeiden, sodass - sollte es soweit kommen - kein Platz für Interpretation oder Unklarheiten ist.

Wenn Sie sich Fragen wie "Ab welchem Vermögen ist der Abschluss eines Ehevertrages möglich und sinnvoll? Was kann in einem Ehevertrag alles vereinbart werden? Ist das Gericht bei einem eventuellen Scheidungsverfahren an das vertraglich Vereinbarte gebunden?" stellen, dann sollten Sie individuellen Rat bei Ihrem Notar oder Rechtsanwalt einholen. Allen künftigen Eheleuten ist zu empfehlen, vor der Eheschließung über solche Fragen zu diskutieren, damit es im Nachhinein keine Unklarheiten oder sogar Auseinandersetzungen gibt.

 

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